Rechtsprechung

Anfang | << | 43 44 45 46 47 [48] 49 50 51 52 53 | >> | Ende

Gibt ein Architekt eine fehlerhafte Auskunft über den Stand einer Baumaßnahme an die Bauherren und wird diese von den Bauherren auch an die finanzierende Bank weitergeleitet, so haftet er der Bank für einen entstandenen Schaden.
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008
Wer die unter Naturschutz stehenden Schwalbennester an seiner Hausfassade entfernt, kann von der zuständigen Behörde zur Anbringung von entsprechenden Nisthilfen verpflichtet werden.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2009
Der Mieter kann vom Vermieter nicht verlangen, dass dieser die Wohnungstüren kürzt, damit der Mieter Teppichboden verlegen kann.
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 09.06.2011
Verbietet der Vermieter dem Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar und berechtigt den Mieter zur vollständigen Minderung des Mietzinses.
Landgericht Gießen, Urteil vom 01.03.2000
Der Mieter hat nur Anspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Ein Grundeigentümer hat keinen Entschädigungsanspruch gegen eine Gemeinde, die den Bebauungsplan nicht umsetzt.
Bringt ein Bauherr durch sein tatsächliches Verhalten sein Einverständnis mit auftragslos erfolgten Zusatzleistungen zum Ausdruck, so muss er auch die geforderte Vergütung leisten.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 29.06.2010
Will ein Architekt einer Honorarminderung vorbeugen, so muss er bei einer übernommenen Überwachungspflicht des Bauvorhabens ein Bautagebuch führen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.07.2011
Erfolgt der Bau einer Wohnung als "seniorengerecht" aber nicht als "behindertengerecht", so berechtigt dieser Umstand aufgrund der mangelnden Identität der Begriffe nicht zu einer Minderung des Werklohns.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.02.2011
Auch eine kleine Hundezucht in einem reinen Wohngebiet verstößt gegen das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot und kann deshalb untersagt werden.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 06.01.2011
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26