Rechtsprechung

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In einer Mieterhöhungserklärung nach dem WoBindG ist nur die Erhöhung selbst zu erläutern, nicht dagegen die Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2013
In der Sache ging es um die fehlende Zustimmung zur Mieterhöhung eines Mieters.
Amstgericht München, Urteil vom 20.01.2014
Abbruchreife Gebäude müssen durch den Eigentümer gegen eine unbefugte Nutzung durch Dritte gesichert werden.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.12.2013
Bei einer nur geringfügigen zeitlichen und räumlichen Blendung durch eine Photovoltaikanlage auf dem Nebengrundstück haben Nachbarn keinen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.04.2013
Wer in einem Streit mit der Verwaltung vor Gericht zieht, kann die hierdurch entstehenden Kosten unter gewissen Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 27.11.2013
Die Vermietung der eigenen Räumlichkeiten an Touristen hat sich in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, um die eigenen Fixkosten zu senken.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
Aktuell tobt auf der deutschen Insel Langeoog ein Krieg um Dachgeschosse, welche in den vergangenen Jahrzehnten von den Eigentümern ausgebaut und als Ferienwohnungen verkauft wurden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2013
Enteignungen sind für die Betroffenen ein gravierender rechtlicher und emotionaler Eingriff in ihre Lebensführung, weshalb es schon im Rahmen der Zulassung eines entsprechenden Großprojektes einer umfassenden Würdigung der Rechte betroffener Anwohner bedarf.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17.12.2013
Zum Sachverhalt:Über einen Zeitraum von mehreren Jahren stellte die Mieterin Ihren Roller immer wieder auf dem Grundstück Ihrer Vermieterin ab.
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 04.12.2013
Ferienobjekte, noch nicht bezogene Neubauten oder kurzzeitig nicht vermietete Immobilien werden in der kalten Jahreszeit oftmals nur unzureichend Beheizt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.06.2008
 

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