Wer verkehrsbedingt im fließenden Verkehr seinen Wagen, etwa vor einer roten Ampel oder vor dem Abbiegen, anhalten muss, nimmt immer noch am fließenden Verkehr teil. Erst mit dem ordnungsgemäßen Abstellen des Fahrzeugs zum Parken findet ein Wechsel zum ruhenden Verkehr statt, entschied der Bundesgerichtshof. Damit verbunden ist aber auch, dass Kinder, die mit ihrem Fahrrad oder Skateboard auf ein lediglich haltendes, nicht aber parkendes Auto auffahren, erst ab einem Alter von zehn Jahren haften müssen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.