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Abmahnung abwehren

Abgemahnt? - Jetzt zu Rechtsanwalt Metzlaff!

Wer berufstätig ist, wird ggf. mit einer Abmahnung von einem Vorgesetzten konfrontiert und sollte diese auch ernst nehmen und angemessen reagieren. Denn die Abmahnung stellt regelmäßig die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung dar. Doch leider gibt es auch Arbeitgeber, die eine Abmahnung nicht wegen der eigentlich erzieherischen Charakteristik anwenden, sondern als plumpes Druckmittel nutzen und dann nicht einmal vor ungerechtfertigten Abmahnungen zurückschrecken. Diese gilt es selbstverständlich abzuwehren.

Inhalt der Abmahnung mit dem Rechtsanwalt erörtern

In einem persönlichen Gespräch erörtere ich den Inhalt der Abmahnung mit Ihnen. Sie schildern mir ausführlich den Sachverhalt, welcher der Abmahnung zugrunde liegt. Anschließend prüfe ich, ob die Abmahnung bereits aus formellen Gründen unwirksam ist. Den geschilderten Sachverhalt prüfe ich dahin gehend, ob überhaupt eine abmahnungswürdige Pflichtverletzung vorliegt.

Strategieausarbeitung zur weiteren Vorgehensweise

Ich bespreche das Ergebnis mit Ihnen und schlage Ihnen eine Strategie zur weiteren Vorgehensweise vor. Dies kann eine Gegendarstellung sein oder die Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Wahlweise kann ich nach außen gegenüber dem Arbeitgeber in Erscheinung treten oder aber das entsprechende Schreiben auf Ihrem Briefkopf entwerfen, wenn ich zunächst im Hintergrund bleiben soll.

Widerspruch in persönlichem Gespräch oder schriftlich einlegen?

Ein persönliches Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten stellt eine vielversprechende Möglichkeit dar, den Sachverhalt, der zu der Abmahnung führte, zu klären. Im Idealfall wird das unberechtigte Abmahnschreiben dann beseitigt. Hier müssen Sie als Arbeitnehmer aber realistisch abwägen, ob ein unvoreingenommenes, sachliches Gespräch möglich ist, oder ob das Arbeitsverhältnis bereits derart belastet ist, dass ein Gespräch die Gesamtsituation nur verschlimmern würde. In einem solchen Fall ist der schriftliche Weg sicherlich vorzuziehen.

Gibt es Fristen?

Für die Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Abmahnung sind Sie als Arbeitnehmer an keine Fristen gebunden. Sie können Ihre Gegendarstellung auch einige Wochen nach einer Abmahnung verfassen und Ihrem Arbeitgeber zugänglich machen. Selbst wenn Sie eine Abmahnung unterschrieben haben, schließt das eine Widerspruchsmöglichkeit nicht aus.

 

Abmahnung abwehren – Jetzt Kontakt zum Rechtsanwalt aufnehmen

Ohne vorherigen Rat eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts und eine geeignete Vorbereitung sollten Sie die Abwehr einer Abmahnung nicht vornehmen. Es gibt diverse Fallstricke, die die Gesamtsituation im ungünstigsten Fall nur unnötig verschärfen. Möchte Sie gut vorbereitet in ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder benötigen Sie Hilfe beim schriftlichen Aufsetzen eines Widerspruchsschreibens? Dann nehmen Sie am besten direkt Kontakt zu meiner Kanzlei in Bottrop auf.

 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

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