Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 wird die Künstlersozialabgabe ab dem 1. Januar 2009 um einen halben Prozentpunkt von 4,9 auf 4,4 Prozent sinken. Verwerter von Kunst und Publizistik sparen damit 18 Millionen Euro jährlich, während für die Kreativen ein gleichbleibender Leistungsstandard erhalten bleibt. Auslöser für den reduzierten Beitrag ist die Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes, mit der die Kontrolle der Beitragszahlung deutlich ausgeweitet wurde, was die Einnahmen entsprechend hat sprudeln lassen.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.