Rechtsprechung

Menschenunwürdiges Wohnen im sozialen Brennpunkt?

Das Jobcenter muss die durch einen Umzug in eine bessere Wohngegend entstandenen höheren Mietkosten nicht übernehmen.

Im vorliegenden Fall zog eine Hartz-IV-Empfängerin aus Münster aus einem sogenannten sozialen Brennpunkt in ein anderes Wohngebiet. Die neue Wohnung ist jedoch monatlich 54 Euro teurer. Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass das Jobcenter die Mehrkosten nicht tragen muss. Münster habe keine Gegenden, in denen ein Wohnen pauschal unzumutbar wäre. Ein menschenwürdiges Wohnen sei in der Großstadt überall möglich.
 
SG Münster, Urteil SG Muenster S 11 AS 584 16 vom 15.11.2018
Normen: § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II
[bns]
 

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