Der Verdacht einer solchen schwerwiegenden Pflichtverletzung kann zum Verlust der vertragsnotwendigen Vertrauenswürdigkeit des Arbeitnehmers und damit zu einem Eignungsmangel führen, der es einem Arbeitgeber unzumutbar machen kann, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
In dem entschiedenen Fall, ging es um einen Ordnungsamtmitarbeiter dem vorgeworfen wurde, sich rechtswidrig einen Anwohnerparkausweis erschlichen zu haben.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG BB 7 Sa 557 19 vom 30.11.-0001