Will der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich treffen, so muss er dem Arbeitnehmer als Ausgleich für eine solche Vereinbarung jedoch eine vorher vertraglich festgelegte Geldsumme als Entschädigung zahlen.
Die Geldentschädigung ist umso höher, je länger das Wettbewerbsverbot gelten soll.
Die Zahlung der Karenzentschädigung dient dem Ausgleich des Nachteils, der dem Arbeitnehmer durch die Einschränkung seines Erwerbslebens entsteht.
Von einer Vereinbarung einer Karenzentschädigung kann auch der Rücktritt erklärt werden. Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt ist nicht durch speziellere Vorschriften des HGB ausgeschlossen.