Rechtsprechung

Falschbehauptungen per Whats App können zu einer fristlosen Kündigung führen

Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines anderen Arbeitskollegen erheblich zu schädigen, so kann dies für den Arbeitgeber einen Grund darstellen, der Arbeitnehmerin außerordentlich zu kündigen.


In dem entschiedenen Fall, schrieb die Arbeitnehmerin einer anderen Kollegin per Whats App, dass ein anderer Kollege wegen Vergewaltigung verurteilt worden sei. Dies war nachweislich falsch. Die Klägerin hatte die weitere Mitarbeiterin, der sie die Nachricht sendete und die schon seit längerem für die Beklagte arbeitete, erst zwei Tage zuvor, am Tage ihrer Arbeitsaufnahme, im Betrieb kennengelernt. Der angebliche Vergewaltiger sollte der Vater des Geschäftsführers des Unternehmens sein. Die Kollegin, der die Klägerin die Whats App sendete, suchte daraufhin am nächsten Tag das Gespräch mit dem Geschäftsführer. Bei dem Gespräch war auch der Vater des Geschäftsführers anwesend. Die Behauptungen stellten sich als falsch heraus. Die Klägerin erhielt am nächsten Tag die fristlose Kündigung.

Zu Recht, entschied das Gericht. Bei der unwahren Tatsache, die von der Klägerin verbreitet wurde, handelt es sich um eine äußert gravierende Beschuldigung. Eine Vergewaltigung ist ein Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafandrohung von 2 Jahren. Die mit der Verbreitung einhergehende Rufschädigung des Betroffenen war erheblich und war auch geeignet Kundenbeziehungen zu zerstören. Auf der anderen Seite bestand das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vorfalles noch nicht einmal drei Tage. Ein durch längere Betriebszugehörigkeit verdienter Bestandsschutz war für die Klägerin hiermit noch nicht verbunden.
 
Landesarbeitsgericht Baden Württemberg, Urteil LAG Baden Wuerttemberg 17 Sa 52 18 vom 14.03.2019
Normen: § 622 BGB
[bns]
 

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