Rechtsprechung

Reparaturkosten wegen Falschbetankung können steuerrechtlich geltend gemacht werden

Das niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Reparaturkosten eines Kfz, an welchem aufgrund einer Falschbetankung ein Schaden entsteht, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit steuerlich geltend gemacht werden können.


In dem entschiedenen Fall nutzte der Kläger seinen Pkw zu seinen täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, als er seinen Pkw eines Tages versehentlich falsch betankte, der daraufhin aufwendig repariert werden musste.
 
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil FG NS 9 K 218 12 vom 24.04.2013
[bns]
 

Ich bin für Sie da!

Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

 0 20 41 - 7 66 94 26