Rechtsprechung

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Ob ein Gebrauch der Mietsache vertragswidrig ist, richtet sich nach dem von den Parteien festgelegten Vertragszweck.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 22.11.2010
Verbrauchsabhängige Betriebskosten sind möglichst verbrauchernahe und nach einer möglichst kleinen Einheit abzurechnen, die dem unterschiedlichen Verbrauch und der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 08.11.2010
Ist ein Vermieter nach dem Mietvertrag zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, so hat er keinen Anspruch auf einen Mietzuschlag, wenn der Mietspiegel von einer Abwälzung auf die Mieter ausgeht.
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 03.11.2010
Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs und verstößt er hierbei gegen das Schriftformerfordernis, so liegt hierin eine schuldhafte Vertragsverletzung.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.10.2010
Will ein Mieter geltend machen, dass die Nebenkostenabrechnung nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspreche, so trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
Amtsgericht Köln, Urteil vom 28.10.2010
Wird ein ehemals gemeinsames Grundstück zweier Ehegatten durch einen Ehegatten im Rahmen der Zwangsversteigerung ersteigert, so kann der weichende Ehegatte nicht die Zahlung des hälftigen Betrages einer in das geringste Gebot fallenden und nicht mehr valutierten Grundschuld vom Ersteher verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2010
Vereinbaren ein Bauherr und ein Bauunternehmer, dass der Bauherr bestimmte Arbeiten an dem zu errichtenden Objekt in Eigenarbeit durchführt, so wird der Bauunternehmer dadurch nicht automatisch von seinen Hinweis-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Prüfungspflichten entbunden.
Landgericht Hagen, Urteil vom 12.10.2010
Der Vermieter ist zur einseitigen Umgliederung der Betriebskostenpositionen auf einen verbrauchsbezogenen Abrechnungsmaßstab berechtigt.
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 24.09.2010
Aus den auch für getrennt lebende Ehegatten geltenden Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, ergibt sich für beide Ehegatten die Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10.09.2010
Vereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter eine Zusatzvereinbarung, wonach der Mieter einen über die Leistungen des Jobcenters hinausgehenden Mietzins von 57 Euro monatlich leisten soll, so ist darin keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Mieters zu sehen, wenn der so vereinbarte Mietzins der ortsüblichen Miete entspricht.
Landgericht Kiel, Urteil vom 12.08.2010
 

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