Rechtsprechung

Fristlose Kündigung nach Beleidigung

Der Vermieter kann seinem Mieter kann nach einer groben Beleidigung das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Eine Verbalattacke des Mieters kann das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter unwiderruflich zerstören. Beleidigt der Mieter seinen Vermieter oder ihm nahe stehende Personen, darf der Vermieter ihm fristlos kündigen. So akzeptierte das Landgericht Coburg die Räumungsklage einer Vermieterin, deren Lebensgefährte vom Mieter im Streit über die Nebenkostenabrechnung aufs übelste beleidigt und bedroht wurde. Seine verbalen Attacken seien auch nicht zu entschuldigen, weil ihm weder die Vermieterin noch deren Lebensgefährte dazu Anlass gegeben hätten. Nach so einem Verhalten ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar.

 
[mmk]
 

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