Wohnungseigentümer dürfen zumindest dann ein Haustier halten, wenn von diesem keine Gefahr für die übrigen Eigentümer ausgeht. Ein allgemeines Haustierverbot der Eigentümergemeinschaft ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken rechtswidrig. Solange die Nachbarn nicht nachweisen können, dass das Tier sie gefährde, können sie allein aufgrund einer vorhandenen Lärmbelästigung nicht dagegen vorgehen. Zudem ist nach Ansicht der Richter ein generelles Haustierverbot schon aus sich selbst heraus unwirksam, da stets der konkrete Einzelfall zu prüfen ist.
Ich bin für Sie da!
Ich setze mich voll und ganz für Sie ein und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.