Rechtsprechung

Ausbau eines Öltanks bei Immobilienverkauf nicht steuermindernd

Kosten für den Ausbau eines Öltanks aus einem vermieteten Objekt können nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie durch die Vermietung veranlasst wurden.


Anders gestaltete es sich aber im Fall eines Vermieters, der sein Objekt an einen Dritten verkaufte. Im Kaufvertrag war der Ausbau des Tanks durch den bisherigen Eigentümer ausdrücklich als Vertragsbedingung festgehalten worden. Die Kosten des Ausbaus wollte dieser als Werbungskosten steuerlich geltend machen, scheiterte jedoch vor Gericht.

Die angefallenen Kosten des Ausbaus standen nach Auffassung des Gerichts nicht im Zusammenhang mit der Vermietung. Dafür sprach, dass der Öltank schon lange ungenutzt war, der Ausbau folglich auch nicht durch die Vermietung veranlasst wurde. Vielmehr stand der Ausbau im Zusammenhang mit der Veräußerung des Objekts und war Vertragsbestandteil. Eine steuerliche Geltendmachung als Werbungskosten war somit nicht möglich.
 
Bundesfinanzhof, Urteil BFH IX R 16 11 vom 24.01.2012
Normen: §§ 9 I, 21 I EStG
[bns]
 

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