Rechtsprechung

Zoolärm ist hinzunehmen

So der Tenor eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt, mit welchem es einen bestehenden Baustop für ein Affenhaus aufhob.


Für die Besucher einer Freude, kann man sich gut vorstellen, dass der Lärm der Wildtiere in einem Zoo für die Nachbarn eine durchsaus anstrengende Lärmkulisse darstellen kann. Vor diesem Hintergrund begehrte ein Anwohner des Magdeburger Zoos auch eine Unterbindung des Baus eines Affenhauses. Im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes war dem Zoo zunächst ein Baustopp auferlegt worden, welcher letztendlich aber keinen Bestand hatte.

Das Gericht befand, dass die geplanten baulichen Maßnahmen voraussichtlich sogar zu einer Verringerung der Lärmbelästigung führen werden. Auch befinden sich die Tiere nur während der Öffnungszeiten im Freigehege, weshalb die Lärmbelästigung als zumutbar zu bewerten ist.

Bei einem seit Jahrzehnten existierenden Zoo haben Anwohner die Lärmbelästigung darüber hinaus grundsätzlich hinzunehmen, weshalb die Baumaßnahmen fortgesetzt werden dürfen.
 
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil OVG ST 2 M 151 13 vom 03.02.2014
[bns]
 

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